Meine Leistungen

Kompetente Beratung für Ihre Pflegesituation

Von der gesetzlichen Beratungspflicht über Hilfsmittel-Empfehlungen bis zum vollständigen Antragsmanagement – ich begleite Sie persönlich und zuverlässig.

Gesetzliche Beratung

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflichttermin ohne Druck

Bei unserem Termin geht es um mehr als eine formale Bestätigung. Sie profitieren von persönlicher Begleitung, alltagstauglichen Empfehlungen und konkreter Unterstützung, die wirklich weiterhilft.

Ich komme zu Ihnen, höre aufmerksam zu, verschaffe mir gemeinsam mit Ihnen einen Überblick und zeige realistische nächste Schritte auf.

Die Dokumentation und Weitergabe an die Pflegekasse erledige ich vollständig für Sie.

Beratungstermin vereinbaren

Für wen ist der Beratungseinsatz verpflichtend?

1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher

2

Pflege zu Hause durch Angehörige oder nicht professionelle Pflegepersonen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Personen mit Kombinationsleistungen können den Beratungseinsatz freiwillig nutzen.

Hilfsmittel-Empfehlung

Empfehlung für Hilfsmittel nach § 40 Abs. 6 SGB XI

Schnell & unbürokratisch

Wenn im Rahmen der Pflegeberatung ein Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel sinnvoll erscheint, kann ich als Pflegefachkraft eine Empfehlung nach § 40 Abs. 6 SGB XI ausstellen.

Beratung anfragen

Der Ablauf ist für Sie unkompliziert:

1

Bedarfsprüfung

Ich prüfe den Bedarf und stelle bei Eignung eine schriftliche Empfehlung aus.

2

Ihr Einverständnis

Mit Ihrer Zustimmung kann der Prozess nahtlos weitergehen.

3

Weitergabe

Die Empfehlung geben Sie an einen passenden Leistungserbringer (z. B. Sanitätshaus) weiter.

4

Antragstellung

Der Leistungserbringer übernimmt die Antragstellung bei der Kranken- oder Pflegekasse.

Antragsmanagement

Antragsmanagement

Vollständig begleitet

Ich unterstütze Sie dabei, Pflegeanträge korrekt zu stellen, Unterlagen zu ordnen und Leistungen vollständig zu erhalten.

Sie müssen sich nicht um Fristen, Formulare oder Rückfragen kümmern – das übernehme ich für Sie.

So bleiben Sie entlastet und bestens begleitet, vom ersten Antrag bis hin zum Widerspruch.

Worum ich mich kümmere:

  • Pflegegrad beantragen oder höherstufen
  • Vorbereitung (Pflegetagebuch, Arztberichte, Mediplan)
  • Strukturierter Widerspruch bei Ablehnung
  • Leistungen der Pflegeversicherung nutzbar machen
  • Wohnumfeldverbesserung beantragen
Jetzt Unterstützung anfragen

Gute Gründe für meine Unterstützung

Alle Fristen im Blick

Damit keine Ansprüche verloren gehen.

Maximale Leistungssicherung

Ich prüfe sorgfältig, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Verständliche Erklärung

Klar, nachvollziehbar und ohne unnötiges Behörden-Deutsch.

Gute Vorbereitung auf die Begutachtung

Sie wissen genau, worauf geachtet wird.

Vollständige Unterlagen

Komplett eingereichte Dokumente vermeiden Rückfragen.

Persönliche Erreichbarkeit

Zuverlässig an Ihrer Seite bei allen Anliegen.

Häufige Fragen zu Kosten & Abrechnung

Transparenz ist mir wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für privat Versicherte gilt: Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einreichen können. Die Kosten werden in der Regel vollständig erstattet.

Darüber hinaus biete ich weitere Unterstützungsleistungen wie das Antragsmanagement auf Honorarbasis an – individuell, transparent und auf Ihre persönliche Pflegesituation abgestimmt. Sie erhalten volle Kostentransparenz: Alle Honorare werden offen und frühzeitig mit Ihnen besprochen.

Viele Anträge eröffnen regelmäßige Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel, die Ihren Alltag deutlich erleichtern können. Ich empfehle nur das, was wirklich sinnvoll für Sie ist.

Nein, Rechts- und Steuerberatung biete ich nicht an. Bei Bedarf vermittle ich Sie jedoch gerne an entsprechende Fachleute weiter.

Sprechen wir über Ihre Situation

Bei Interesse oder Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, damit wir Ihr Anliegen und die weiteren Schritte persönlich besprechen können.