Kompetent, verständlich
und herzlich
Als anerkannte unabhängige Beratungsstelle für Pflegeberatung bin ich Ihre Ansprechpartnerin im Landkreis Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim. Ich bin von den Landesverbänden der Pflegekassen zugelassen.


Meine Leistungen für Sie
Professionelle Unterstützung bei allen Fragen rund um Pflege, Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung.
Beratungseinsatz nach § 37
Der verpflichtende Beratungstermin – persönlich, entlastend und mit konkreter Unterstützung für Ihren Alltag.
Hilfsmittel-Empfehlung
Schnell und unbürokratisch: Ich prüfe den Bedarf und stelle bei Eignung eine Empfehlung nach § 40 SGB XI aus.
Antragsmanagement
Vom Pflegegrad-Antrag bis zum Widerspruch – ich kümmere mich um Fristen, Formulare und vollständige Unterlagen.
So unterstütze ich Sie
In fünf Schritten zu mehr Klarheit, Sicherheit und Entlastung in Ihrer Pflegesituation.
Orientierung gewinnen
Sie berichten in Ihrem Tempo von Ihrer aktuellen Situation. Ich höre zu, stelle gezielte Fragen und fasse alles verständlich zusammen.
Alltag gezielt erleichtern
Praxisnahe Impulse zu sicheren Bewegungsabläufen, Transfers, rückenschonendem Arbeiten und Unterstützung bei Demenz.
Alltag & Sicherheit prüfen
Gemeinsam prüfen wir Wohnumfeld, Hilfsmittel und Tagesabläufe. Oft reichen kleine Anpassungen für mehr Sicherheit.
Leistungen erklären
Ich erläutere, welche Leistungen Ihnen zustehen – Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege und mehr.
Dokumentation erledigen
Ich erstelle die notwendige Bescheinigung und reiche sie direkt bei Ihrer Pflegekasse ein – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Franziska Pohli
B.Sc. Pflege
Als freiberufliche, neutrale Pflegeberaterin nach § 7a und § 45 SGB XI begleite ich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Fachwissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen.
Mein Ziel ist es, Menschen in Pflegesituationen individuell zu unterstützen, zu entlasten und ihnen Sicherheit im komplexen System der Pflegeversicherung zu geben.
- Bachelor of Science Pflege
- Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Pflegeberaterin § 7a SGB XI und § 45 SGB XI
Brauchen Sie Unterstützung?
Beantworten Sie 4 kurze Fragen und erhalten Sie eine erste Einschätzung.
Wird bei Ihnen zu Hause gepflegt?
Ihre Angaben werden nicht gespeichert und dienen nur der ersten Orientierung.
Sprechen wir über Ihre Situation
Sie haben Fragen zur Pflege, zum Pflegegrad oder zu Leistungen der Pflegekasse? Ich bin für Sie da – persönlich, kompetent und verständlich.
Leistungen und Abrechnung
Die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Für privat Versicherte: Sie erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Pflegeversicherung – die Kosten werden in der Regel vollständig erstattet.
Weitere Leistungen wie das Antragsmanagement biete ich auf Honorarbasis an – individuell, transparent und auf Ihre Situation abgestimmt.